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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2006 - L 9 AS 102/06 ER   

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https://dejure.org/2006,105816
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2006 - L 9 AS 102/06 ER (https://dejure.org/2006,105816)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.04.2006 - L 9 AS 102/06 ER (https://dejure.org/2006,105816)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. April 2006 - L 9 AS 102/06 ER (https://dejure.org/2006,105816)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2006 - L 9 AS 69/06

    Berechnung der Höhe der angemessenen Unterkunftskosten nach dem Gesetz über

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2006 - L 9 AS 102/06
    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Senats und des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen überhaupt geklärt, dass sich die Angemessenheit der zustehenden Wohnfläche nach den Richtlinien über die soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen bestimmt (Runderlass des MS vom 27. Juni 2003 in NdsMBl 2003, 580, 582; vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. März 2006, L 9 AS 69/06 ER und vom 20. März 2006, L 9 AS 31/06 ER; vgl. auch Berlit in LPK SGB II, § 22 Rdnr. 26; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rdnr. 43).

    Die Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende gebietet grundsätzlich Ermittlungen zur tatsächlichen Lage auf dem jeweils relevanten Wohnungsmarkt (Senatsbeschluss vom 8. März 2006, L 9 AS 69/06 ER; Berlit in LPK SGB II, § 22 Rdnr. 34; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rdnr. 45).

    Der Senat geht nämlich in ständiger Spruchpraxis davon aus, dass ein Abweichen von dem in der Tabelle zu § 8 WoGG in der rechten Spalte genannten Wert jedenfalls dann möglich ist, wenn der Sozialleistungsträger das Vorhandensein zumutbarer, geeigneter und freier Wohnungen auf dem fraglichen Wohnungsmarkt darlegt und nachweist, für die geringere Mieten gezahlt werden (vgl. erneut Senatsbeschluss vom 8. März 2006 a. a. O.; so auch Beschluss des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 13. Oktober 2005 - L 8 AS 167/05 ER).

  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2006 - L 9 AS 102/06
    In den Blick zu nehmen ist hier also der Wohnungsmarkt des Landkreises F ... Hierbei sind in die Angemessenheitsbetrachtung Unterkünfte einzubeziehen, die nach Lage, Wohnbausubstanz, Erhaltungszustand und Zuschnitt der Räume für ein einfaches und bescheidenes Leben erforderlich, aber auch hinreichend sind (Berlit a. a. O. Rdnr. 28; vgl. auch hessisches Landessozialgericht vom 13. Dezember 2005, L 9 AS 48/05 ER und vom 27. Dezember 2005, L 9 AS 89/05 ER).

    Insoweit bedarf es in diesem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zunächst nicht der Entscheidung darüber, ob zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze auf die rechte Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG abgestellt werden muss (so die Spruchpraxis des 8. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen; ablehnend ausführlich unter Bezugnahme auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2005, a. a. O.) oder ob die Rechtsprechung etwa des Verwaltungsgerichts Hannover zu den Kosten einer angemessenen Unterkunft im Bezirk der Landeshauptstadt Hannover (vgl. hierzu den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 30. Mai 2001, 3 B 1939/01) zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze sinngemäß übernommen werden kann.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2006 - L 9 AS 31/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2006 - L 9 AS 102/06
    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Senats und des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen überhaupt geklärt, dass sich die Angemessenheit der zustehenden Wohnfläche nach den Richtlinien über die soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen bestimmt (Runderlass des MS vom 27. Juni 2003 in NdsMBl 2003, 580, 582; vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. März 2006, L 9 AS 69/06 ER und vom 20. März 2006, L 9 AS 31/06 ER; vgl. auch Berlit in LPK SGB II, § 22 Rdnr. 26; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rdnr. 43).
  • LSG Hessen, 27.12.2005 - L 9 AS 89/05

    SGB-II -Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2006 - L 9 AS 102/06
    In den Blick zu nehmen ist hier also der Wohnungsmarkt des Landkreises F ... Hierbei sind in die Angemessenheitsbetrachtung Unterkünfte einzubeziehen, die nach Lage, Wohnbausubstanz, Erhaltungszustand und Zuschnitt der Räume für ein einfaches und bescheidenes Leben erforderlich, aber auch hinreichend sind (Berlit a. a. O. Rdnr. 28; vgl. auch hessisches Landessozialgericht vom 13. Dezember 2005, L 9 AS 48/05 ER und vom 27. Dezember 2005, L 9 AS 89/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2005 - L 7 AS 124/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2006 - L 9 AS 102/06
    Insoweit ist der Beschwerdeführer bei seinen Berechnungen auch zutreffend von einer angemessenen Wohnfläche von höchstens (vgl. dazu ebenfalls die bereits zitierten Beschlüsse des Senats sowie den Beschluss des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 31. August 2005 - L 7 AS 124/05 ER) 75 qm ausgegangen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2006 - L 8 AS 167/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2006 - L 9 AS 102/06
    Der Senat geht nämlich in ständiger Spruchpraxis davon aus, dass ein Abweichen von dem in der Tabelle zu § 8 WoGG in der rechten Spalte genannten Wert jedenfalls dann möglich ist, wenn der Sozialleistungsträger das Vorhandensein zumutbarer, geeigneter und freier Wohnungen auf dem fraglichen Wohnungsmarkt darlegt und nachweist, für die geringere Mieten gezahlt werden (vgl. erneut Senatsbeschluss vom 8. März 2006 a. a. O.; so auch Beschluss des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 13. Oktober 2005 - L 8 AS 167/05 ER).
  • SG Lüneburg, 04.09.2006 - S 25 AS 843/06

    Voraussetzungen der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen

    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen habe in seinem Beschluss vom 03. April 2006 (Aktenzeichen: L 9 AS 102/06 ER) entschieden, dass im Bereich des Landkreises E. genügend Wohnungen unterhalb der Grenzen, wie sie von der rechten Spalte der Wohngeldtabelle vorgegeben werden, anzumieten seien.

    Soweit sich der Antragsgegner auf den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 03. April 2006 - Aktenzeichen: L 9 AS 102/06 ER - beruft, ist dem zu entgegnen, dass die dort vorgenommene Internetrecherche nach Auffassung der Kammer - wie dargestellt - nicht ausreichend ist, den örtlichen Wohnungsmarkt belastbar abzubilden, zumal eine Grenze, ab welcher Anzahl konkret verfügbarer Wohnungen der örtliche Wohnungsmarkt transparent dargestellt wird, nicht zu benennen ist und sich letztlich auch als willkürlich darstellt.

  • SG Hannover, 14.03.2007 - S 17 AS 634/06
    Die von der Beklagten vorgelegten Immobilienangebote aus dem Internet haben die Kammer nicht überzeugt (zu methodischen Bedenken siehe auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.04.2006 - L 9 AS 102/06 ER; kritisch zur Aussagekraft von Angeboten aus dem Internet Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS).
  • SG Hannover, 14.02.2007 - S 17 AS 1034/06
    Die von der Beklagten in anderen Verfahren vorgelegten Immobilienangebote aus dem Internet überzeugen die Kammer nicht (zu methodischen Bedenken siehe auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.04.2006 - L 9 AS 102/06 ER; kritisch zur Aussagekraft von Angeboten aus dem Internet Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS).
  • SG Hannover, 14.02.2007 - S 17 AS 474/06
    Die von der Beklagten vorgelegten Immobilienangebote aus dem Internet haben die Kammer nicht überzeugt (zu methodischen Bedenken siehe auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.04.2006 - L 9 AS 102/06 ER; kritisch zur Aussagekraft von Angeboten aus dem Internet Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS).
  • SG Hannover, 22.11.2006 - S 17 AS 684/06
    Die von der Beklagten vorgelegten Immobilienangebote aus dem Internet haben die Kammer nicht überzeugt (zu methodischen Bedenken siehe auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.04.2006 - L 9 AS 102/06 ER; kritisch zur Aussagekraft von Angeboten aus dem Internet Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2006 - L 9 AS 401/06
    Die Angemessenheit der Wohnfläche bestimme sich nach den Richtlinien über die soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen (Runderlass des MS vom 27. Juni 2003 in NdsMBl. 2003, 580, 582; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3. April 2006, Az.: L 9 AS 102/06 ER m. w. N.).
  • SG Lüneburg, 26.04.2007 - S 24 AS 324/07

    Rückwirkende Bewilligung von Leistungen des SGB 2 durch einstweiligen

    Im Eilverfahren können grundsätzlich keine Leistungen rückwirkend bewilligt werden (siehe hierzu z.B. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.04.2006 - L 9 AS 102/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2006 - L 9 AS 589/06
    Diese Maßstäbe werden auch vom erkennenden Senat in ständiger Spruchpraxis zu Grunde gelegt (vgl. etwa Senatsbeschluss v. 3. April 2006, L 9 AS 102/06 ER und vom 8. März 2006, L 9 AS 69/06 ER).
  • SG Hildesheim, 17.05.2006 - S 13 AS 269/06
    Die Angemessenheit der Wohnfläche bestimmt sich nach den Richtlinien über die soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen (Runderlass des MS 27. Juni 2003 in NdsMBl 2003, 580, 582; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 03.04.2006, Az. L 9 AS 102/06 ER mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2006 - L 9 AS 429/06
    Diese gilt sowohl im Hinblick auf die Größe einer angemessenen Wohnung (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluss vom 3. April 2006, L 9 AS 102/06 ER) als auch für die Heranziehung der Wohngeldtabelle in Ermangelung anderer Anhaltspunkte für die Ermittlung einer angemessenen Miete (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 8. März 2006, L 9 AS 69/06 sowie Senatsbeschluss vom 21. März 2006, L 9 AS 41/06 ER).
  • SG Lüneburg, 31.07.2006 - S 30 AS 788/06
  • SG Osnabrück, 03.07.2006 - S 16 SO 96/06
  • SG Lüneburg, 16.05.2006 - S 30 AS 468/06
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